Hallo Hannes,
wie oben schon mehrfach beschrieben ist eine Argumentation oftmals schwierig, wenn man aus dem Bereich der Sonderbauvorschrift herausfällt.
Selbst Bauherren wissen dann oft ganz schnell was interpolieren heisst.
Als Argumentationshilfe könnten Sie sich aber auch noch auf das Arbeitsschutzrecht zurückziehen, da in der Regel bei Veranstaltungen auch immer Beschäftigte zugegen sind.
Bezug:
ASR A2.3 - "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan"
Abschnitt 5 Punkt 3
Mindestbreite bei mehr als 20 und weniger als 200 darauf angwiesenen Personen 1,2 m.
Vielleicht hilft das.
MfG
Wolfgang Cordier